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   OLG Braunschweig, 17.08.2016 - 3 U 74/15   

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https://dejure.org/2016,44033
OLG Braunschweig, 17.08.2016 - 3 U 74/15 (https://dejure.org/2016,44033)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 17.08.2016 - 3 U 74/15 (https://dejure.org/2016,44033)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 17. August 2016 - 3 U 74/15 (https://dejure.org/2016,44033)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 280 Abs. 1; VVG § 84 Abs. 1 S. 1; AFB (2002) § 15
    Bindungswirkung eines Obmann-Gutachtens im Verhältnis von Versicherungsnehmer und Versicherungsmakler

  • IWW

    BGB § 280 Abs. 1 VVG § 84 Abs. 1 S. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindungswirkung eines Obmann-Gutachtens im Verhältnis von Versicherungsnehmer und Versicherungsmakler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung von Obmanngutachten gegenüber einem Versicherungsmakler

  • rechtsportal.de

    Bindungswirkung eines Obmann-Gutachtens im Verhältnis von Versicherungsnehmer und Versicherungsmakler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Ermittlung des Sachwerts und Umfang der Bindungswirkung eines Sachverständigenverfahrens

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Betreuungspflicht eines Versicherungsmaklers nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit Versicherungsnehmer

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Stuttgart, 30.03.2011 - 3 U 192/10

    Haftung des Versicherungsmaklers für Aufklärungsfehler

    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.08.2016 - 3 U 74/15
    Auch nach Abschluss eines Versicherungsvertrages schuldet der Makler eine ständige aktive, unaufgeforderte Betreuung (vgl. Urteil des OLG Stuttgart vom 30.03.2011, Az.: 3 U 192/10).

    Zu den sich aus einem Versicherungsmaklervertrag ergebenden Betreuungspflichten gehört die Verpflichtung, die vereinbarte Versicherungssumme auf ihre Angemessenheit hin zu überprüfen und ggf. auf eine Anpassung hinzuwirken (vgl. Urteil des OLG Stuttgart vom 30.03.2011, Az.: 3 U 192/10.).

    Die Verantwortung für die Wahl der richtigen Versicherungssumme liegt zwar an sich beim Versicherungsnehmer, d. h. er trägt grundsätzlich das Risiko einer Unterversicherung (vgl. Urteil des OLG Stuttgart vom 30.03.2011, a. a. O.).

    Gerade im hier streitgegenständlichen Bereich von Versicherungen von Gebäude und Gebäudezubehör ist jedoch zu berücksichtigen, dass die richtige Bestimmung der Versicherungswerte bekanntermaßen komplizierte Bewertungsfragen aufwirft und selbst für Bausachverständige als äußerst schwierig gilt, weshalb in der Regel die Hinzuziehung eines fachkundigen Beraters zu empfehlen ist (vgl. Urteil des OLG Stuttgart vom 30.03.2011, a. a. O.).

    So muss im Zuge einer Umdeckung der Risiken zu einem anderen Versicherungsunternehmen der Versicherungsmakler den Versicherungsnehmer über die grundsätzlich problematische Bestimmung des richtigen Versicherungswertes bei Neuwertversicherungen von Gebäude und Gebäudezubehör aufklären und ihm die Hinzuziehung eines Sachverständigen empfehlen (vgl. Urteil des OLG Stuttgart vom 30.03.2011, a. a. O.).

  • BGH, 11.11.1993 - IX ZR 35/93

    Behörden als Mitglieder des Gläubigerausschusses; Nichtigkeit der Wahl eines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.08.2016 - 3 U 74/15
    Der Kläger soll im Wege des Schadensersatzes insbesondere nicht mehr erhalten als das, was er nach der materiellen Rechtslage hätte erlangen können (vgl. Urteil des BGH vom 11.11.1993, Az.: IX ZR 35/93).

    Aus diesem Grund ist, wenn die Haftung eines Anwalts oder Konkursverwalters vom Ausgang eines Vorprozesses abhängt, nicht darauf abzustellen, wie jener tatsächlich entschieden worden wäre (vgl. Urteil des BGH vom 11.11.1993, a. a. O.).

    Vielmehr kommt es rechtlich allein darauf an, welches Urteil nach Auffassung des über den Schadensersatzanspruch erkennenden Gerichts richtigerweise hätte ergehen müssen (vgl. Urteil des BGH vom 11.11.1993, a. a. O.).

  • OLG Celle, 13.12.2012 - 8 U 128/12

    Sachverständigenverfahren

    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.08.2016 - 3 U 74/15
    In der Rechtsprechung besteht zwar keine feste prozentuale Größe, um eine offenbare und erhebliche Abweichung von der "wirklichen" Sachlage, deren gerichtliche Ermittlung gerade unterbleiben soll, zu begründen (vgl. Urteil des OLG Celle vom 13.12.2012, Az.: 8 U 128/12).

    Es zeigt sich aber, dass die meisten gerichtlichen Entscheidungen sich in einer Schwankungsbreite von 15 bis 25% bewegen (vgl. Urteil des OLG Celle vom 13.12.2012, a. a. O. m. w. N.).

  • OLG Hamm, 12.10.1988 - 20 U 309/86

    Unterversicherung; Sachverständiger; Sachverständigenfrage; Ermittlungsverfahren;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.08.2016 - 3 U 74/15
    Insofern ist auch zu berücksichtigen, dass die Frage, ob eine Unterversicherung vorliegt oder nicht, bereits keine Frage ist, die durch einen Sachverständigen zu klären ist, sondern es handelt sich um eine reine Rechtsfrage, die dem Sachverständigenverfahren grundsätzlich entzogen ist (vgl. Urteil des OLG Hamm vom 12.10.1988, Az.: 20 U 309/86).

    Daher besteht insoweit auch keine Bindungswirkung gegenüber der in Anspruch genommenen Versicherung (vgl. Urteil des OLG Hamm vom 12.10.1988, a. a. O.).

  • OLG Köln, 27.01.2014 - 11 U 166/13

    Wirksamkeit eines zwischen dem Versicherungsnehmer in der Gebäudeversicherung und

    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.08.2016 - 3 U 74/15
    Dem steht auch nicht die Entscheidung des OLG Celle vom 25.02.2014 (Az.: 11 U 166/13) entgegen.
  • BGH, 25.01.1979 - X ZR 40/77

    Rechtsverbindlichkeit eines Schiedsgutachtens; Maßstab für die Überprüfung eines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.08.2016 - 3 U 74/15
    Die Entscheidung, ob ein Schiedsgutachten offenbar unrichtig ist, darf dabei nicht davon abhängig gemacht werden, ob es gelingt, dem Richter die offenbare Unrichtigkeit auch in tatsächlich schwierig gelagerten Sachen so klar darzulegen, dass er sie jedenfalls auch ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen beurteilen kann (vgl. Urteil des BGH vom 25.01.1979, Az.: X ZR 40/77).
  • BGH, 16.07.2009 - III ZR 21/09

    Unfallschaden - Pflicht des eingeschalteten Versicherungsmaklers

    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.08.2016 - 3 U 74/15
    Der Pflichtenkreis des Versicherungsmaklers umfasst dabei grundsätzlich auch die Hilfestellung bei der Regulierung eines Versicherungsschadens, insbesondere auch die Erstellung einer sachgerechten Schadensanzeige (vgl. Urteil des BGH vom 16.07.2009, Az.: III ZR 21/09).
  • BGH, 01.04.1987 - IVa ZR 139/85

    Schadenversicherung - Sachverständiger - Gutachten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.08.2016 - 3 U 74/15
    Die Frage, wann eine Abweichung als erheblich angesehen werden muss, ist als (nur beschränkt revisible) Tatfrage nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles zu entscheiden (vgl. Urteil des BGH vom 01.04.1987, Az.: IV a ZR 139/85).
  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.08.2016 - 3 U 74/15
    Die Differenzmethode enthebt nicht davon, am Schutzzweck der Haftung und an der Ausgleichsfunktion des Schadensersatzes die in die Differenzbilanz einzusetzenden Rechnungsposten wertend zu bestimmen (vgl. Beschluss des BGH vom 09.07.1986, Az.: GSZ 1/86).
  • BGH, 22.05.2012 - VI ZR 157/11

    Arzthaftung: Einstandspflicht für die Folgen eines notwendigen Zweiteingriffs

    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.08.2016 - 3 U 74/15
    Eine Haftung besteht nur für diejenigen äquivalenten und adäquaten Schadensfolgen, die aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte Norm erlassen oder die verletzte Vertragspflicht übernommen worden ist (vgl. Urteil des BGH vom 22.05.2012, Az.: VI ZR 157/11).
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